Die Privathaftpflicht eine Form der Haftpflichtversicherung und gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Die Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar und sollte deshalb eine hohe Versicherungssumme und eine umfangreiche Deckung bieten, aber nicht teuer sein. Die Privathaftpflicht kommt für berechtigte Schadensersatzansprüche Dritter auf, sogar wenn diese Millionenhöhe erreichen. Voraussetzung ist, dass der Schaden durch den Versicherungsnehmer Fahrlässigkeit (auch grobe Fahrlässigkeit) entstanden ist. Als Beispiel könnte man anführen, dass ein Schaden an den Zähnen einer dritten Person, der durch das grob fahrlässige Verhalten des Versicherungsnehmers entstanden ist, durch die Privathaftpflicht gedeckt ist.
Privathaftpflicht bei Zahnerkrankung, wie weit reicht die Versicherung, Schadensersatzansprüche
Zu den Aufgaben der Haftpflichtversicherungen gehört es, Schadensansprüche Dritter zu prüfen und sie gegebenenfalls abzuwehren. Da Schäden, wie beschrieben, auch mit der größten Vorsicht nicht immer verhindert werden können, ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung also dringend ratsam. Dies gilt umso mehr, als dass die Prämie für die Privathaftpflicht im Vergleich zu den möglichen Kosten eines Schadens verschwindend gering ist. Schäden, die durch eigenes Verschulden an den eigenen Zähnen entstehen können auch enorme Kosten verursachen. Der Zahnersatz wird immer kostspieliger und der Kostenerstattungsanteil der gesetzlichen Krankenkassen wird aufgrund von Kostendämpfungsgesetzen immer geringer. Die Privathaftpflicht kommt für derartige Schäden oder Erkrankungen an den eigenen Zähnen nicht auf. Für diesen Fall ist eine private Zusatzversicherung zwingend notwendig. Mit geringen Monatsbeiträgen kann man Schäden die an eigenen Zähnen durch Unfall mit Eigenverschulden entstehen, versichern.
Privathaftpflicht bei Zahnerkrankung, wie weit reicht die Versicherung, Pflichtversicherung?
Die Privathaftpflicht ist, im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflicht- sondern freiwillige Versicherung. Der Name leitet sich aus der gesetzlichen Verpflichtung zum Ersetzen eines entstandenen Schadens nach § 823 BGB ab. Selbst eine günstige Haftpflichtversicherung kann den Versicherten auf diese Weise vor finanziellen Verpflichtungen bewahren, die unter Umständen ein Leben lang bestehen können.
Die Haftpflicht als Familienhaftpflicht schützt nicht nur denjenigen, der den Vertrag unterschrieben hat, sondern auch seine Angehörigen.