Es ist nicht immer leicht die eigene Apotheke oder Arztpraxis zu eröffnen. Immer wieder ist eine Neueröffnung eine große Herausforderung. Sehr wichtig für Apotheker, Ärzte oder Zahnärzte ist die richtige Bewertung und die fachgerechte Beratung. Damit Sie vor Fehlern bewahrt werden, können Steuerberater mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Bewertung von Lokalitäten und Praxen mit hohem Sachverstand rundum beraten.
Die Bewertung vom Fachmann
Damit man später die richtige Grundlage für Verhandlungen hat, ist ein Gutachten durch einen Sachverständigen sehr wichtig. Häufig gibt es nämlich zwischen dem ideellen und dem materiellen Weg deutliche Differenzen. Das unabhängige Gutachten schafft so eine gute Grundlage für weitere Verhandlungen.
Die Bewertung der Apotheke oder Praxis
Gebäude und Räumlichkeiten, Größe und Jahr der Erbauuung und die Lage selbst sind zunächst Teil der bei der Bewertung. Dann ist es wichtig, ob es gemietet oder Eigentum ist. Zusätzlich müssen die Bäder, die Fenster, die Heizung und die Einrichtung berücksichtigt werden. Aber auch spezifische Ein- oder Umbauten sollen mit einfließen. Hierzu zählen beispielsweise breite Türen oder ein behindertengerechter Eingang.
Medizinische bzw. technische Geräte werden natürlich auch in die Bewertung aufgenommen. Wichtig hierbei sind die Nutzungsdauer, das Alter, die Laufleistung und aktuelle Beschaffenheit der Geräte. Geklärt werden muss dann, ob die Geräte vom neuen Besitzer übernommen werden sollen, überflüssig sind oder ausgetauscht werden.
Mit in die Bewertung muss die Einrichtung einfließen. Hierzu zählen unter anderem die Empfangstheke, die Büromöbel, die Beleuchtung und Belüftung, das Wartezimmer oder auch die Bodenbeläge. Auch die IT-Hard- und Software sollte nicht außer Acht gelassen werden. Bei einer Praxis kommt es darauf an ob der neue Besitzer die Patientendaten mit übernimmt. Bei Apotheken zählt auch der Bestand an Medikamenten zur Wertermittlung.
Verträge mit Pharmaunternehmen und Lieferanten müssen auch Beachtung finden. Die folgende Aufstellung gibt eine Übersicht über die zu beachtenden Güter:
- Technische Geräte je nach Type des Arztes
- IT – Standards (Lizenzen, Software, Patientendaten)
- Lokalität der Gebäude und die Gebäude selbst
- Einrichtung und Austattung der Praxis (Möbel, Böden etc.)
- Umbauten für spezielle Patienten (wie barrierefreie Zugänge und Toiletten)
- Medikamentenbestand bei einer Apotheke
Betriebswirtschaftliche Faktoren sind ebenfalls zu berücksichtigen
Für Steuerberater sind genau diese Faktoren bekannt und können fachgerecht in die Bewertung einfließen. Bei einer betriebswirtschaftlichen Bewertung geht es darum, die Fakten bzw. Kennzahlen zu kalkulieren. Auf was man hier achten sollte, wissen etablierte Steuerkanzleien. Der umfangreiche Erfahrungsschatz hilft dabei Probleme zu identifizieren und zum Beipsiel bei Apotheken oder einer Zahnarztpraxis korrekt zu analysieren. Damit eine realistische Bewertung erzielt werden kann, muss ebenfalls der Leistungsumfang der Apotheke oder Praxis in ein Verhältnis mit ähnlichen gebracht werden. Diese Bewertung umfasst Zusammarbeit mit Dienstleistern, Lieferverträge und bestehende Vereinbarung mit zusammenarbeitenden Unternehmen, und auch die Personalsituation. Auch die Konkurrenz darf dabei nicht außer Acht gelassen werden. Zu den betriebswirtschaftlichen Faktoren einer Bewertung gehören:
- Struktur der Kosten
- Gewinn- und Verlustrechnung über vergangene Zeiträume (um eine Tendenz zu sehen)
- Vertragsanalysen
- Standortanalyse
- Relation andere Arztpraxen oder Apotheken
Steuerberater mit ihrer Expertise haben die Möglichkeit für das Objekt eine komplexe Beratung zu liefern. Diese wird bei der Entscheidung helfen, ob Sie sich für die Apotheke oder die Praxis entscheiden.
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