Viele Deutsche haben gerade wegen der schlechten Behandlung Angst vor dem Zahnarzt. Dabei wissen sie nicht, dass es Möglichkeiten gibt, sich dagegen zu wehren. Über spezielle Ansprechstellen können diese Streitigkeiten geklärt und die Angst behoben werden.
In erster Linie sollte natürlich das Gespräch mit dem Arzt stattfinden. Ist dieser nicht bereit seinen Fehler einzugestehen, ist die eigene Krankenkasse der erste Ansprechpartner. Diese berät über eventuelle Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Einschaltung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Ein anderer Weg führt über die AKMG, eine Einrichtung für geschädigte Patienten. Hier hat man neben einem kleinen Beitrag keine weiteren Kosten. Auch sie berät und unterstützt bei Problemen mit dem Arzt und gibt das Gefühl nicht allein mit dem Fall zu sein. In der Regel wird empfohlen, einen Gutachter oder Rechtsanwalt zu kontaktieren. Des weiteren gibt der Arbeitskreis für Patientengeschädigte auch Adressen und Hilfestellungen heraus, die den Patienten bei Unzufriedenheit unterstützen können.