Wer dieses Jahr noch nicht beim Zahnarzt war, sollte dies noch ganz schnell nachholen. Die Krankenkasse unterstützt nur diejenigen, welche regelmäßig zum Zahnarzt gehen.
Das Bonusheft, das von den Krankenkassen ausgegeben wird, muss vom Patienten regelmäßig aktualisiert werden. Bei Patienten ab 18 Jahren muss der Zahnarztbesuch wenigstens einmal im Jahr per Praxisstempel nachgewiesen sein. Bei jüngeren Patienten muss die zahnärztliche Kontrolle übrigens zweimal jährlich erfolgen. Das Bonusheft muss also zwei Stempel für jedes Jahr aufweisen. Sollte der Patient einmal eine zuschussfähige Leistung in Anspruch nehmen müssen, ersetzt die Kasse einen Teil der Kosten. Die Höhe der Beträge, die übernommen werden, kann bei den unterschiedlichen Kassen variieren. Aber eines ist bei allen Kassen gleich, die Kostenübernahme hängt von der Regelmäßigkeit der Zahnarztbesuche ab. Je lückenloser das Bonusheft, umso höher die Bezuschussung der Kasse im Ernstfall.