Wenn die Regierung die Gebührenordnung für die niedergelassenen Zahnärzte ändern sollte, dann könnten Patienten, welche prothetisch anhand von Zahnersatz versorgt werden müssen, schon bald mit unangenehmen Überraschungen rechnen: Zurzeit wird diskutiert, ob diverse Arten von Zahnersatz hinsichtlich des dadurch aufkommenden Eigenanteils deutlich erhöht werden sollen. Es wird davor gewarnt, dass diese Kosten mehr als doppelt so hoch ausfallen sollen, als vom Bundesgesundheitsministerium vorausgesagt wird. Betroffene sind dabei nicht ausschließlich privat versicherte Patienten, sondern auch Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen.
Denn diese gesetzlichen Mitglieder müssten im Falle eines Inkrafttretens ebenfalls ordentlich zuzahlen, und zwar für jeglichen Zahnersatz schlechthin. Der Anlass für diese Warnung seitens der Krankenkassen ist die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Auf dieser Basis rechnen die Zahnärzte im Sinne von Privatleistungen mit ihren Patienten ab. Zahnärztliche Leistungen, welche grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, fallen in dieses Leistungsspektrum der privaten, abrechenbaren Leistungen und werden dem Patienten anschließend in Rechnung gestellt. Darunter versteht man sämtliche Leistungen, welche nicht als eine Standardversorgung abgerechnet werden können. Wichtig bei solchen privat erbrachten Leistungen ist hier der entsprechende Faktor, nach dem diese abgerechnet werden. Hier haben die Zahnärzte einen gewissen Spielraum, da sie diesen erhöhen können. Aus diesem Grunde wird mittlerweile eine doppelt so hohe Steigerung der anfallenden Kosten für zahnärztliche Leistungen vorausgesagt, denn dieser Spielraum sowie die Entscheidungsfreiheit soll für die niedergelassenen Zahnärzte weiterhin Bestand haben und deren Zukunft sichern.
Diese zurzeit diskutierte, neue Gebührenordnung soll bereits Anfang nächsten Jahres in Kraft treten und stößt dabei auf geteiltes Verständnis. Die Zahnärzteschaft lehnt so genannte Öffnungsklauseln ab und sieht sieht die Zahnärzte in Gefahr, weil diese über die angebrachten Behandlungen und erforderlichen Leistungen selbst entschieden sollen. Einkommensverluste werden befürchtet und die möglichen Auswirkungen lassen sich derzeit kaum exakt beziffern. Fakt ist aber, dass allein schon eine einzige Krone bis zu 74 Euro teurer werden kann. Die aktuellen Kosten und Preise für gängige Zahnbehandlungen finden Sie übrigens bei kosten-zahnarzt.com