Zahnarzt München wird jetzt wegen sexuellem Missbrauch angeklagt und ihm droht ebenso der Entzug der Zulassung für ärztliche Behandlungen.
Ob der Zahnarzt München jemals wieder seinen Beruf ausüben kann, das muss jetzt das Verwaltungsgericht in München klären. Der 53-Jährige hat gegen den Entzug seiner Zulassung ebenso geklagt, diese Klage wurde jedoch abgewiesen. Das Verwaltungsgericht ließ lediglich eine Revision zu. Der Zahnarzt soll eine 15 Jährige Patientin angefasst haben und wurde deshalb wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Er bekam eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die auf Bewährung ausgesetzt wurde. Danach wurde er noch zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt. Der Zahnarzt bestreitet jedoch das Mädchen angefasst zu haben. Er hat ihr nach seiner Aussage lediglich einen Klapps auf den Oberschenkel gegeben. Das Gericht hatte jedoch keinen zweifel an der Aussage der 15 Jährigen.