Allergiker haben nicht nur in der Natur sondern auch bei den örtlichen Zahnärzten nichts zu lachen. Wenn diese Patienten einen Zahnersatz benötigen, muss erst getestet werden, damit sie ihn auch vertragen. Die anfallenden Kosten werden natürlich nicht an die Krankenkasse, sondern an den Zahnpatienten selbst weiter gereicht. Ein befundbezogenes Zuschusssystem soll das ändern.
Laut diesem System, erklärte die Regierung, werden dem Allergiker festgelegte Zuzahlungen für einen Zahnersatz zugesprochen. Dieses Konzept ist unabhängig vom Mundhygienezustand oder Alter des Patienten, sondern konzentriert sich auf die Arten der Allergien. Leider konnte noch nicht jeder eintretende Behandlungsfall von bestehenden Krankheiten im Register verzeichnet werden. So kann es im Einzelfall dazu kommen, dass der Allergiker mindestens 50 Prozent der Kosten noch selbst tragen muss. Auch für diese Patienten ist gesorgt, denn um die Kosten für diese Fälle so niedrig wie möglich zu halten, verwenden Zahnärzte kostengünstige hypoallergene Wirkstoffe. Da diese Stoffe auch von Zahntechnikern verwendet werden, bleiben auch Kosten in diesem Bereich niedrig.