Es kommt vor, dass nicht jede Behandlung vom Fachzahnarzt durchgeführt werden kann. Kompliziertere Eingriffe müssen oft stationär durchgeführt werden. Dazu wird man als Patient vom Zahnarzt an eine Zahnklinik überweisen.
Die Zahnklinik verfügt über Möglichkeiten, auch chirurgische oder kieferorthopädische Eingriffe vorzunehmen. Wenn man bei der Behandlung eine Vollnarkose erhält, ist auch ein stationärer Aufenthalt möglich. Denn die Nachsorge in diesem Fall muss ebenfalls gesichert sein. Diese Kliniken werden meist von privatwirtschaftlichen Unternehmen geführt. Privat versicherte Patienten können sich ohne direkte Überweisung um eine Versorgung bemühen. Der Kassenpatient benötigt einen Überweisungsschein vom Fachzahnarzt. Oft wird man als Kassenpatient aber eher an die Universitätskliniken überwiesen. Die Universitätskliniken arbeiten mit denselben Methoden wie die Privatklinik auch. Die Ärzte haben sich stark spezialisiert und können ebenso gesichtschirurgische, wie kieferorthopädische, Behandlungsfälle übernehmen. Die Vorsorge so wie Nachsorge bleiben in den Händen des behandelnden Facharztes.
Ja, die Methoden sind teilweise änlich, ob bei privat oder bei nicht. Allerdings finde ich, dass Patientenaufklärung bei den nicht-privaten aus Zeitmangel oft zu kurz kommt… Naja, ist alles ansichtssache, will aber schon immer genau bescheid wissen.